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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13 (https://dejure.org/2015,19101)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.06.2015 - L 2 R 227/13 (https://dejure.org/2015,19101)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - L 2 R 227/13 (https://dejure.org/2015,19101)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 BVG; § 22 Abs. 3 F... RG; § 15 FRG; § 44 SGB X; § 1 FRG; § 16 FRG; § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 2 FRG; § 22 Abs. 4 FRG; § 26 S. 2 FRG; § 256b Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 und S. 2 und S. 9 SGB VI; § 256c Abs. 3 SGB VI; § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; § 23 Abs. 1 S. 2 SGB X; § 128 Abs. 1 S. 1 SGG
    6/6-Bewertung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz; Nachweis einer Tatsache im Vollbeweis bzw. durch Glaubhaftmachung; Nachweisführung durch Arbeitsbescheinigungen; Anforderungen an den Nachweis von Beitragszeiten nach dem FRG in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    6/6-Bewertung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz; Nachweis einer Tatsache im Vollbeweis bzw. durch Glaubhaftmachung; Nachweisführung durch Arbeitsbescheinigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 4; FRG § 22 Abs. 3; FRG § 15; SGB X § 44
    6/6-Bewertung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis von Beitragszeiten nach dem FRG in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73

    Anrechnung - Beschäftigungszeit - Beitragszeit - Nachweis - Kein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13
    Soweit das BSG in seinem o.g. Urteil vom 20. August 1974 (- 4 RJ 241/73 -, BSGE 38, 80) darauf abgestellt hat, dass der erforderliche Nachweis geführt worden sei, wenn die Arbeitsbescheinigungen konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischen liegenden Ausfall-(bzw. Anrechnungs-)zeiten enthalten, wird eine Möglichkeit der Nachweisführung aufgezeigt, aber keine - dem SGG aus den dargelegten Gründen ohnehin fremde - Beweisregel des Inhalts formuliert, dass nur entsprechende Bescheinigungen den erforderlichen Nachweis erbringen könnten.

    Die vorstehend erläuterten Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung hat das BSG bezogen auf Fälle der vorliegend zu beurteilenden Art dahingehend konkretisiert, dass Beschäftigungs- oder Beitragszeiten "nachgewiesen" (und nicht nur glaubhaft gemacht worden) seien, wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt sei, dass im Einzelfall eine "höhere Beitrags- oder Beschäftigungsdichte" erreicht worden sei als zu erwarten gewesen wäre, wenn entsprechend historischen (auch den genannten Bestimmungen des FRG zugrunde liegenden) Erfahrungen aus früheren Jahrzehnten davon auszugehen sei, dass "Beschäftigungszeiten im allgemeinen" nur zu fünf Sechstel mit Beiträgen belegt seien (BSG, Urteil vom 20. August 1974 - 4 RJ 241/73 -, BSGE 38, 80 = SozR 5050 § 19 Nr. 1; vgl. zu einer 5/6 Bewertung auch insbesondere § 256b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 256c Abs. 3 SGB VI sowie § 256b Abs. 1 Satz 9 SGB VI).

    Dabei hat das BSG bereits klargestellt, dass es gerade keine Vermutung dafür geben kann, dass in Fallgestaltungen, in denen Anfang und Ende einer Beschäftigungszeit genau bekannt sind, zwischen diesen beiden Zeitpunkten Ausfallzeiten liegen (BSG, Urteil vom 20. August 1974, aaO); inwieweit solche Möglichkeiten in Betracht zu ziehen sind, ist vielmehr im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände zu würdigen.

  • BSG, 09.11.1982 - 11 RA 64/81
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13
    Im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände des zu beurteilenden Einzelfalls können namentlich auch als glaubhaft einzuschätzende Angaben des Versicherten die maßgebliche Grundlage für richterliche Feststellungen bilden (BSG, Urteil vom 05. Mai 2009 - aaO; auch im Urteil vom 09. November 1982 - 11 RA 64/81 -, SozR 5050 § 15 Nr. 23, hat das BSG die Notwendigkeit einer Einbeziehung auch des Vorbringens des Versicherten in die Beweiswürdigung hervorgehoben).

    Inwieweit das BSG damit zum Ausdruck gebracht hat, dass beispielsweise bereits der Nachweis einer 90 %igen (und damit den in früheren Jahrzehnten herangezogenen historischen Erfahrungs- bzw. Schätzwert von 5/6 überschreitenden) Belegungsdichte ausreicht (vgl. auch BSG, Urteil vom 09. November 1982 - 11 RA 64/81 -, SozR 5050 § 15 Nr. 23: der Versicherte kann mit seinem Begehren auf ungekürzte Anrechnung als Beitragszeiten nur dann ganz oder wenigstens teilweise durchdringen, wenn über fünf Sechstel hinaus Beitragszeiten iS des § 15 Abs. 1 FRG nachgewiesen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden), kann im vorliegenden Zusammenhang dahingestellt bleiben, da im Ergebnis bezüglich der streitbetroffenen Zeiträume der Nachweis einer letztlich 100%-igen Beitragsdichte (im Sinne der vollumfänglichen Berücksichtigungsfähigkeit dieser Zeiten unter Einbeziehung der Vorgaben des § 26 Satz 2 FRG) als geführt anzusehen ist.

    Überdies muss, worauf allerdings nur ergänzend hinzuweisen ist, eine Beitragslücke nicht zwangsläufig eine Beschäftigungslücke im Sinne des § 16 FRG darstellen (BSG, Urteil vom 31. Juli 1980 - 11 RA 58/79 -, SozR 5050 § 15 Nr. 16), wobei freilich Zeiten einer vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und einer sonstigen Arbeitsunterbrechung auch keine Beschäftigungszeiten iS des § 16 FRG darstellen (BSG, Urteil vom 09. November 1982 - 11 RA 64/81 -, SozR 5050 § 15 Nr. 23).

  • BSG, 31.07.1980 - 11 RA 58/79

    Beschäftigungszeit - Nachweis der Beschäftigungszeit - Beitragszeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13
    Überdies muss, worauf allerdings nur ergänzend hinzuweisen ist, eine Beitragslücke nicht zwangsläufig eine Beschäftigungslücke im Sinne des § 16 FRG darstellen (BSG, Urteil vom 31. Juli 1980 - 11 RA 58/79 -, SozR 5050 § 15 Nr. 16), wobei freilich Zeiten einer vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und einer sonstigen Arbeitsunterbrechung auch keine Beschäftigungszeiten iS des § 16 FRG darstellen (BSG, Urteil vom 09. November 1982 - 11 RA 64/81 -, SozR 5050 § 15 Nr. 23).

    Maßgebend kann immer nur die Beweiswürdigung im Einzelfall sein (BSG, Urteil vom 31. Juli 1980 - 11 RA 58/79 -, SozR 5050 § 15 Nr. 16).

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13
    Daraus folgt, dass auch dem Vollbeweis gewisse Zweifel innewohnen können, verbleibende Restzweifel mit anderen Worten bei der Überzeugungsbildung unschädlich sind, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (BSG, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R -, BSGE 113, 205 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 20 mwN).

    Dagegen genügt für eine Glaubhaftmachung bereits das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit, d.h. der guten Möglichkeit, dass sich der Vorgang so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (BSG, Urteil vom 17. April 2013, aaO mwN).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG, Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R -, BSGE 103, 99 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6.).

    Im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände des zu beurteilenden Einzelfalls können namentlich auch als glaubhaft einzuschätzende Angaben des Versicherten die maßgebliche Grundlage für richterliche Feststellungen bilden (BSG, Urteil vom 05. Mai 2009 - aaO; auch im Urteil vom 09. November 1982 - 11 RA 64/81 -, SozR 5050 § 15 Nr. 23, hat das BSG die Notwendigkeit einer Einbeziehung auch des Vorbringens des Versicherten in die Beweiswürdigung hervorgehoben).

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13
    Dabei ist das SGG (ebenso wie auch die ZPO, vgl. dort § 286) durch den Grundsatz der freien Beweiswürdigung des erkennenden Gerichts nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG geprägt (vgl. BSG, Urteil vom 05. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R -, BSGE 100, 25).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13
    23 Der Nachweis einer Tatsache im Sinne des sog. Vollbeweises verlangt keine absolute Gewissheit, jedoch eine mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 = BSGE 96, 291).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13
    Das SGG normiert gerade keine Beweisregeln (von wenigen im vorliegenden Zusammenhang nicht relevanten Ausnahmen im Bereich des Urkundenbeweises abgesehen); vielmehr sind alle Umstände des Einzelfalles ... zu würdigen (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 41/02 R -, SozR 4-2700 § 4 Nr. 1; vgl. auch BSG, B.v. 18. Januar 2012 - B 5 R 384/11 B -).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R

    Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - anteilmäßige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13
    Der erforderliche "Nachweis" von Beitragszeiten nach § 15 FRG ist allerdings im Einzelfall als nicht geführt anzusehen, sofern in die streitigen Zeiten auch Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder einer sonstigen Arbeitsunterbrechung fallen, für die der Arbeitgeber (anders als bei den Beschäftigungszeiten unter Einschluss der Zeiten des bezahlten Erholungsurlaubs) keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichten musste oder solche Zeiten jedenfalls (nach tatrichterlicher Überzeugung) im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können (BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13/4 R 25/07 R -, SozR 4-5050 § 26 Nr. 1, SozR 4-5050 § 15 Nr. 5, Rn. 19).
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 145/08 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13
    Beitragszeiten im Sinne des § 15 FRG aufgrund einer im Heimatstaat der dortigen Beitragspflicht unterliegenden Beschäftigung sind auch dann als nachgewiesen iS des § 22 Abs. 3 FRG anzusehen, wenn und soweit für den Versicherten in seinem Heimatland eine gesetzliche Sozialversicherung als Pflichtversicherung bestand und die entsprechenden Beiträge ohne Rücksicht auf Zeiten der Arbeitsunterbrechung einzelner Mitglieder durchgehend entrichtet wurden (BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 145/08 R -).
  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 33/81
  • BSG, 18.01.2012 - B 5 R 384/11 B
  • BSG, 29.01.1963 - 1 RA 21/62

    Rentenversicherung - Berufssoldat - Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15

    Anspruch auf Berücksichtigung von Versicherungszeiten nach dem FRG für Mitglieder

    Das LSG Niedersachsen-Bremen setze mit Urteil vom 03.06.2015 (L 2 R 227/13) die bisher zitierte Rechtsprechung fort; danach sei die Angabe in der Arbeitsbescheinigung eine mögliche Nachweisführung, erschöpfe sich darin aber nicht - es komme nicht auf die theoretische Möglichkeit einer solchen Unterbrechung an, maßgeblich sei vielmehr, ob im Einzelfall nach Abwägung eine solche Unterbrechung ernsthaft in Betracht zu ziehen sei.

    Der Bevollmächtigte des Klägers hat dann mit Schriftsatz vom 01.02.2016 vorgetragen, unter Berücksichtigung insbesondere des Gutachtens von Dr. H und der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen 03.06.2015 (L 2 R 227/13) sei eine Kürzung um 1/6 nicht mehr zulässig.

    Letztlich führt auch die Wertung des § 26 S. 2 FRG nicht zu einer entsprechenden Höherbewertung; zwar sieht die zum 01.01.1992 in Kraft getretenen Regelung des § 26 S. 2 FRG vor, dass Zeiten der Arbeitsunfähigkeit von weniger als einem Kalendermonat Dauer im Fremdrentenrecht keine leistungsrechtlichen Auswirkungen mehr haben sollen; § 58 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. Der Senat folgt diesbezüglich Teilen der Rechtsprechung der Instanzengerichte jedoch nicht (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.06.2015 - L 2 R 227/13).

    Die Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) und 03.06.2015 (L 2 R 227/13) sind insoweit schon nicht überzeugend (so auch i.E. bereits LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 56, juris).

  • LSG Saarland, 26.04.2018 - L 1 R 94/16

    Fremdrentenrecht - Nachweis über Beschäftigungs- bzw Beitragszeiten iS des § 22

    Ein Nachweis über Beschäftigungs- bzw Beitragszeiten iS des § 22 FRG liegt nicht vor, wenn nicht auszuschließen ist, dass auch Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder einer sonstigen Arbeitsunterbrechung (wie zB Arbeitslosigkeit, unbezahlter Urlaub oder unentschuldigte Fehlzeiten) bestehen können, für die keine Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten waren (vgl BSG vom 21.4.1982 - 4 RJ 33/81 = juris RdNr 10 und LSG Celle-Bremen vom 3.6.2015 - L 2 R 227/13 = juris RdNr 29).

    Dies ergebe sich aus den bereits im Widerspruchsverfahren zitierten Entscheidungen verschiedener Gerichte, insbesondere dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 03.06.2015 - L 2 R 227/13 -), wonach Arbeitslosigkeitszeiten, sonstige Unterbrechungszeiten, Krankheitszeiten von weniger als einem Monat und Urlaubszeiten aus der 1/6-Kürzung auszuscheiden seien.

    Dabei ist davon auszugehen, dass Beitragszeiten im Sinne des § 15 FRG dann als nachgewiesen i.S.d. § 22 Abs. 3 FRG anzusehen sind, wenn und soweit für den Versicherten in seinem Heimatland eine gesetzliche Sozialversicherung als Pflichtversicherung bestand und die entsprechenden Beiträge ohne Rücksicht auf Zeiten der Arbeitsunterbrechung einzelner Mitglieder durchgehend entrichtet wurden (BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 145/08 R, juris Rn. 2, m.w.N.), wie dies z.B. in der Sowjetunion für (bezahlte) Urlaubszeiten, nicht aber für Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder bei sonstigen Arbeitsunterbrechungen der Fall war (vgl. nur BSG, Urteil vom 21.04.1982 - 4 RJ 33/81, juris Rn. 10; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.06.2015 - L 2 R 227/13, juris Rn. 29).

    So hat z.B. in der vom Kläger zitierten Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 03.06.2015 (L 2 R 227/13) der dortige Kläger in einer Kolchose gearbeitet und in dem Verfahren des LSG Nordrhein-Westfalen (L 14 R 714/15) in einer Sowchose.

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - L 1 R 110/18

    Nachweis von nach dem FRG in der gesetzlichen Rentenversicherung zu

    Die Kammer schließe sich nach eigener Prüfung den überzeugenden vom LSG Niedersachen-Bremen mit Urteil vom 3. Juni 2015 - L 2 R 227/13 - juris aufgestellten Maßstäben an.

    Dabei ist davon auszugehen, dass Beitragszeiten im Sinne des § 15 FRG dann als nachgewiesen i.S.d. § 22 Abs. 3 FRG anzusehen sind, wenn und soweit für den Versicherten in seinem Heimatland eine gesetzliche Sozialversicherung als Pflichtversicherung bestand und die entsprechenden Beiträge ohne Rücksicht auf Zeiten der Arbeitsunterbrechung einzelner Mitglieder durchgehend entrichtet wurden (BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 145/08 R, juris Rn. 21 m.w.N.), wie dies z.B. in der Sowjetunion für (bezahlte) Urlaubszeiten, nicht aber für Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder bei sonstigen Arbeitsunterbrechungen der Fall war (vgl. nur BSG, Urteil vom 21. April 1982 - 4 RJ 33/81, juris Rn. 10; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. Juni 2015 - L 2 R 227/13, juris Rn. 29).

    Etwas anderes ergibt sich nach Auffassung des Senats auch nicht aus der Regelung des § 26 Satz 2 FRG (so aber LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. Juni 2015 - L 2 R 227/13, juris Rn. 32 f.).

    Soweit das Sozialgericht sich hierbei den vom LSG Niedersachen-Bremen (Urteil vom 3. Juni 2015 - L 2 R 227/13, juris Rn. 23 ff.) aufgestellten Maßstäben anschließt, folgt der Senat dem nicht.

  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 899/13

    Anrechnung von Beitragszeiten bei einem nicht-deutschen Rentenversicherungsträger

    Hätte es größere Unterbrechungen gegeben, wären entsprechende Eintragungen im Arbeitsbuch zu erwarten gewesen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen vom 3. Juni 2015, L 2 R 227/13).

    Es trifft zwar zu, wie das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 3. Juni 2015, Az. L 2 R 227/13, in juris, ausführt, dass im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des zu beurteilenden Einzelfalls auch die als glaubhaft einzuschätzenden Angaben des Versicherten miteinzubeziehen sind.

  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 900/13

    Keine Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der Sowjetunion wegen

    Die Klägerin hat sodann auf eine Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3. Juni 2015, Az. L 2 R 227/13, hingewiesen.

    Es trifft zwar zu, wie das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 3. Juni 2015, Az. L 2 R 227/13, in juris, ausführt, dass im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des zu beurteilenden Einzelfalls auch die als glaubhaft einzuschätzenden Angaben des Versicherten miteinzubeziehen sind.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 R 2853/16

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden sowjetischen Beitragszeiten -

    Zur Begründung hat sie im Wesentlichen ausgeführt, dass es unter Zugrundelegung neuerer Rechtsprechung der Instanzgerichte (namentlich u.a. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.06.2015, L 2 R 227/13, und Urteil vom 17.11.2010, L 2 R 435/10) und der Literatur für den Nachweis einer zu 6/6 anzurechnenden Beitragszeit in der ehemaligen U. .

    Daher seien die Beitragszeiten im Zeitraum vom 15.08.1973 bis zum 17.10.1978 nicht nur glaubhaft gemacht, sondern nachgewiesen (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.06.2015, L 2 R 227/13) und damit zu 6/6 zu bewerten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 3 R 148/13
    In einer aktuellen Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 03.06.2015 - L 2 R 227/13 - habe dieses erneut den Aspekt der freien Beweiswürdigung hervorgehoben und dazu folgende Überlegungen angestellt: Es gebe keine Beweisregel, dass der Nachweis von Beitragszeiten nur durch Bescheinigungen erbracht werden könnte, in denen die tatsächlichen Arbeitstage aufgeführt seien.

    Ob der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen (zuletzt im Urteil vom 03.06.2015 - L 2 R 227/13) zu folgen ist, dass für die ungekürzte Berücksichtigung der Entgeltpunkte lediglich zur Überzeugung des Gerichts feststehen müsse, dass keine Arbeitsunfähigkeitszeiten von längerer Dauer als einem Kalendermonat eingetreten seien, kann dahingestellt bleiben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Die vom Kläger zur Begründung einer ungekürzten Anrechnung seiner in der ehemaligen Sowjetunion anzurechnenden Zeiten herangezogenen Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) und 03.06.2015 (L 2 R 227/13) sind nicht überzeugend, da es sich um einzelfallbezogene Entscheidungen handelt und der Sachverhalt im vorliegenden Fall abweichend ist.
  • LSG Hessen, 17.06.2016 - L 5 R 497/12
    Ergänzend verweist die Klägerin noch auf die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. November 2010 (Az. L 2 R 435/10), vom 3. Juni 2015 (Az. L 2 R 227/13) und vom 20. April 2016 (Az. L 2 R 108/14).
  • LSG Hessen, 17.06.2016 - L 5 R 314/12
    Ergänzend verweist der Kläger noch auf die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. November 2010 (Az.: L 2 R 435/10), vom 3. Juni 2015 (Az.: L 2 R 227/13) und vom 20. April 2016 (Az.: L 2 R 108/14).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 966/20
  • SG Mannheim, 26.09.2017 - S 13 R 520/14

    Berücksichtigung nachgewiesener bzw. glaubhaft gemachter versicherungsrechtlicher

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